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Kontrolle über Medikamentenstudien |
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Wer kontrolliert und überwacht die Studien?
Es gibt für jedes Land eigene Behörden, die den korrekten Ablauf von medizinischen Studien kontrollieren und überwachen. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) für diese Überwachung zuständig. Dort muss jede neue medizinische Studie angemeldet und überprüft werden, bevor sie gestartet werden kann. Zusätzlich gibt es noch einzelne öffentlich-rechtliche Ethikkommisionen der Landesärztekammern und der einzelnen Unikliniken, die die Einhaltung der ethischen Grundsätze überwachen. Medizinische Studien werden im Sinne der Deklaration von Helsinki kontrolliert. Das ist eine Verordnung des Weltärztebundes zu ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen. Diese wurde in einer Generalversammlung des Weltärztebundes 1964 in Helsenki verabschiedet. Zu dieser Deklaration gab es mehrere Ergänzungen und Änderungen: 1975 in Tokio, 1983 in Venedig, 1989 in Hong Kong und 1996 in Somerset. |
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Öffentlich-Rechtliche Ethik-Kommissionen der Landesärztekammern
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Öffentlich-Rechtliche medizinische Ethik-Kommissionen der Universitätskliniken
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