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Probandeninformation Einverständniserklärung |
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VorwortVor Beginn einer Studie, muss ein Proband bzw. auch der zuständige Arzt der Prüfklinik eine Probandeninformation/Einverständniserklärung unterzeichen. Ohne diesen vertraglichen Bestandteil, ist eine Teilnahme nicht möglich, bzw. sogar rechtlich ungültig. Darin sind sämtliche Informationen zur Studie enthalten. HinweisDie vertraglichen Unterlagen sollten genauestens auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Wenn Vertragsbestandteile fehlen oder falsch sind sollte nicht davor gescheut werden, die Verantwortlichen darauf aufmerksam zu machen, und eine Berichtigung zu verlangen. Diese Unterlagen sind der einzigste Nachweis über die Durchführung der Medikamentenstudie, der im Eventuellfall als rechtlicher Beweis eingesetzt werden kann/muss. Eine Prüfklinik ist dazu verpflichtet diese Angaben in ausreichendem Ausmaß und in verständlichen Worten in der Einverständniserklärung zu erläutern. Sollten eine oder mehrere dieser Bestandteile fehlen, kann eine Ergänzung oder Neufassung der Unterlagen verlangt werden. Wenn eine Klinik eine Komplettierung dieser Dokumente verweigert, so ist dies hochgradig unseriös. Ein Proband hat das Recht, auf enthaltene Fehler in der Probandeninformation aufmerksam zu machen und deren Korrektur zu fordern. Dieser Hinweis stellt keine Panikmache dar. Aber auch in dieser Branche kann es schwarze Schafe geben die eventuell versuchen bei Vorkommnissen mit einer Vertuschung den Hals aus der Schlinge zu ziehen. Sollten bereits bei der Ausarbeitung der Einverständniserklärung Unseriösitäten auftauchen, ist es empfehlenswert von dieser medizinischen Einrichtung Abstand zu nehmen, da eine solche Testphase wohl eher unter einem schlechten Ohmen steht. |
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Was soll die Einverständniserklärung alles beinhalten
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